AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Mansorie Hochzeitsvideo Produktion UG.

1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage der Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden (im Folgenden Auftraggeber) und der Mansorie Hochzeitsvideo Produktion UG (im Folgenden Auftragnehmer). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dann Gegenstand des Vertrages, wenn keine der beiden Parteien der Einbeziehung widerspricht. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen.

Mit der Registrierung als Kunde verpflichtet er sich der Auftraggeber, die Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste auf seinen PC zu speichern oder auszudrucken, damit die wesentlichen Vertragsgrundlagen für ihn auf einen dauerhaften Datenträger zur ständigen Verfügung stehen.

2. Leistungsumfang und Abnahmeverpflichtung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Filmaufnahmen/eine Film-Dokumentation an einem durch den Auftraggeber näher bestimmten Leistungsort (Standesamt, Kirche und Hochzeitsfeier) zu erstellen. Er schuldet, wie im Vorfeld vereinbart, die Anfertigung von Filmaufnahmen. Die vertraglich geschuldete Aufnahmezeit beläuft sich auf ein Maximum von 10 Zeitstunden.

Der Vertrag gilt als rechtsverbindlich abgeschlossen, sobald der Auftraggeber dem Leistungsangebot des Auftragnehmers zustimmt. Der Auftraggeber schuldet die vereinbarte Vergütung. Kommt der Auftrag, aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zustande, kann der Auftragnehmer eine Aufwandsentschädigung verlangen. Falls die Absage des Auftraggebers innerhalb der letzten Woche vor dem vereinbarten Termin erfolgt, beläuft sich die Höhe der Aufwandsentschädigung auf 50 % der vereinbarten Vergütung.

3. Geschuldete Vergütung und Anspruch auf Vorschuss

Der Auftragnehmer schuldet eine maximale Aufnahmezeit von 10 Stunden. Für die Erstellung der Filmaufnahmen stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das vereinbarte Honorar in Rechnung. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber darauf hin, dass jede zusätzliche Stunde Drehzeit mit einem Stundenhonorar in Höhe von 100,00 € zu vergüten ist.

Der Auftraggeber verpflichtet sich nach Abschluss des Vertrages, an den Auftragnehmer einen Vorschuss in Höhe von 30% der vereinbarten Vergütung zu zahlen.

4. Bezahlung und Eigentum

Fällige Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig. Dem Auftraggeber wird nachgelassen, die Rechnung nach Abschluss des Auftrages bar vor Ort zu begleichen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 (in Worten: vierzehn) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht.

Die entwickelten Bilder und Video aufnahmen bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Auftragnehmers. Die Abschlussbearbeitung/Fertigstellung der Aufnahmen erfolgt erst nach dem Eingang der vollständigen Vergütung bei dem Auftragnehmer.

5. Haftung

Für die Verletzung von Pflichten aus dem Vertrag haftet der Auftragnehmer für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Bei der Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Auftragnehmer für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Auftragnehmer haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.

Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Auftragnehmer verwahrt die Negative sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für eine Verspätung oder den Ausfall der Leistung, sofern diese auf einen unvorhergesehenen Stau oder einen Verkehrsunfall zurückzuführen ist, in den der Auftragnehmer ohne eigenes Verschulden verwickelt wurde.

Die Haftung für Höhere Gewalt ist ausgeschlossen. Ein Fall höherer Gewalt liegt insbesondere dann vor, wenn das erstellte Bildmaterial oder Filmmaterial infolge eines unverschuldeten Unfalls, den Fall der Brandstiftung oder Diebstahl verloren geht.

Sofern das Aufnahmematerial aufgrund eines Ereignisses, das in den Risikobereich des Auftraggebers fällt verschlechtert oder gar zerstört wird, entfällt die Haftung des Auftragnehmers. Ein solcher Fall liegt dann vor, wenn der Auftraggeber nicht durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge trägt, dass Dritte, Kinder oder Angehörige sich im Bereich der Aufnahme aufhalten und dadurch die Brauchbarkeit des Bild- und Filmmaterials nachhaltig beeinträchtigt wird.Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für eine Verspätung oder den Ausfall der Leistung, sofern diese auf einen unvorhergesehenen Stau oder einen Verkehrsunfall zurückzuführen ist, in den der Auftragnehmer ohne eigenes Verschulden verwickelt wurde.

Die Haftung für Höhere Gewalt ist ausgeschlossen. Ein Fall höherer Gewalt liegt insbesondere dann vor, wenn das erstellte Bildmaterial oder Filmmaterial infolge eines unverschuldeten Unfalls, den Fall der Brandstiftung oder Diebstahl verloren geht.

Sofern das Aufnahmematerial aufgrund eines Ereignisses, das in den Risikobereich des Auftraggebers fällt verschlechtert oder gar zerstört wird, entfällt die Haftung des Auftragnehmers. Ein solcher Fall liegt dann vor, wenn der Auftraggeber nicht durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge trägt, dass Dritte, Kinder oder Angehörige sich im Bereich der Aufnahme aufhalten und dadurch die Brauchbarkeit des Bild- und Filmmaterials nachhaltig beeinträchtigt wird.

6. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Berlin. Wenn der Kunde Kaufmann ist, ist bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz des Auftragnehmers zuständig ist.

Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Die Rechte über den Fernabsatz werden einvernehmlich ausgeschlossen.

7. Urheber- und Kennzeichenrecht

Dem Auftragnehmer steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Die vom Auftragnehmer hergestellten Video- und Filmsequenzen sowie Tonaufnahmen sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Überträgt der Auftragnehmer das Nutzungsrecht an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Auftraggeber. Der Auftraggeber der Aufnahmen hat kein Recht, diese zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen. Bei der Verwertung der Aufnahmen kann der Auftragnehmer, solange nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber genannt zu werden. Der Auftragnehmer behält eine Sicherungskopie der Aufnahmen. Eine Herausgabe der Sicherungskopie an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung. Rohmaterial und Sicherungskopien bleiben Eigentum des Auftragnehmers.

Der Auftraggeber willigt ein, dass der Auftragnehmer zu Werbezwecken einen Clip von den Video/Hochzeitsaufnahmen auf die Homepage stellen darf. Falls der Auftraggeber dies nicht wünscht, ist diesem Punkt in Textform zu widersprechen.

8. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

9. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so gilt als Gerichtsstand der Geschäftssitz des Auftragnehmers vereinbart.

Sind einzelne Bestimmungen ungültig bzw. unzulässig, so erlischt nicht der gesamte Vertrag, sondern die entsprechende Klausel wird durch eine Klausel ersetzt, die dem Sinn der ursprünglichen Klausel im wirtschaftlichen Sinne am nächsten kommt.

Rücktritt und Außerordentliche Kündigung des Vertrages:

Der Auftragnehmer kann von dem Vertrag zurücktreten, sofern ihm die Erbringung der Dienstleistung infolge einer Krankheit oder gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht möglich ist. Er ist nicht verpflichtet, eine geeignete Ersatzkraft bereitzustellen.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages bleibt unberührt. Dies gilt auch für den Fall, in dem der Auftraggeber durch sein eigenes Verhalten den Kündigungsgrund geschaffen hat und dem Auftragnehmer ein Festhalten an dem Vertrag nicht mehr zumutbar ist. Die Vorschriften der §§ 314, 626 BGB gelten entsprechend.

Alle Inhalte meine Webseiten, Videos, Fotos, AGB, Impressum und die Texte sind gem. § 2 UrhG Abs. 5 i.V.m. § 2 II
persönliches Eigentum von Mansorie Hochzeitsvideo Produktion UG (haftungsbeschränkt) Urheberrecht geschützt
die allgemeine Schutzfrist ist in § 64 UrhG geregelt.
Verstoßen im Sinne des Urheber und Markenrechts, Schadenersatzansprüche laut § 14 Abs. 5, 6 MarkenG sowie
§ 823 II BGB i. V. m. einem urheberrechtlichen Straftatbestand nach §§ 106-108 b UrhG erheben. Zudem wird der
Anspruch auf Unterlassung und Beseitigung gem. §§ 97 Abs. 1, 96 UrhG, § 1004 BGB wie auch Herausgabe der
ungerechtfertigten Bereicherung §§ 812ff. BGB geltend gemacht.

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